Denkmalpflege

Fassaden und Ensembles, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen nicht beliebig renoviert werden. Vielmehr sind -meist in Zusammenwirken des Innungsfachbetriebes mit der örtlichen Denkmalbehörde- historische Farbigkeit zu berücksichtigen und entsprechende Materialien einzusetzen. Häufig sind auch sorgfältig freigelegte Befunde für die Gestaltung maßgebend.

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