Fassaden und
Ensembles, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen nicht beliebig
renoviert werden. Vielmehr sind -meist in Zusammenwirken des Innungsfachbetriebes
mit der örtlichen Denkmalbehörde- historische Farbigkeit zu
berücksichtigen und entsprechende Materialien einzusetzen. Häufig
sind auch sorgfältig freigelegte Befunde für die Gestaltung
maßgebend.